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Rentner unter 65 müssen beim Zuverdienst aufpassen

Verdienstgrenze auf 400 EURO erhöht ab Januar 2008

(15.04.2008).
Die einen Rentner möchten auch im Ruhestand gern noch einem Job nachgehen. Viele andere müssen im Alter nebenbei weiter arbeiten, um ihr schmales Einkommen aufzubessern. Wer als Pensionär die Haushaltskasse aufpeppen will, sollte sich zuvor jedoch über die aktuellen Höchstverdienstgrenzen schlau machen. Sonst wird ihm womöglich die gesetzliche Rente empfindlich gekürzt oder schlimmstenfalls ganz gestrichen.

Unwissenheit schützt dabei nicht vor finanziellem Schaden. Daher sollten Rentner, die eine Arbeit annehmen, folgendes wissen: Grundsätzlich können nur Ruheständler über 65 Jahren unbegrenzt dazuverdienen - so viel sie können oder wollen. Das Zubrot - ob als Mini-Job oder sozialversicherungspflichtiges Einkommen - schmälert nicht die Höhe der eigenen gesetzlichen Rente. Die Nebenbeschäftigung muß auch nicht dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden.

Wer jünger ist als 65, muß dagegen aufpassen. "Kritisch wird's immer dann, wenn es um vorgezogene Renten geht". Prinzipiell gilt für jüngere Altersrentner nämlich eine Zuverdienstgrenze von ab Januar 2008 neu 400 Euro im Monat. Das Limit darf in zwei Monaten im Jahr allerdings verdoppelt werden auf jeweils neu 800 Euro . Damit sind problemlos Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld abgedeckt. Die Altersrente wird dann wie immer voll weitergezahlt.

Wer nur ein wenig mehr verdient, muß dagegen bereits kräftige Abstriche bei seiner Rente in Kauf nehmen. Dann wird pauschal gekürzt. Beispiel: Schon mit einem Zubrot von 420 Euro monatlich, also 20 Euro mehr als erlaubt, wird die Vollrente nur noch als Teilrente ausgezahlt. Das kann bitter werden. Aus einem Rentenbetrag von 1200 Euro kann schnell nur noch eine Zwei-Drittel-Rente von 800 Euro werden - oder eine halbe Rente oder ein Ein-Drittel-Betrag, je nach Zusatzverdienst. Wer seinen Irrtum bemerkt und wieder unter die neu 400-Euro -Grenze will, weil sich das Extra-Geld als Bumerang erweist, muß nach Auskunft der Rentenversicherung aktiv werden und innerhalb von drei Kalendermonaten einen Antrag stellen.

Auch für Mini-Jobs gilt: Frührentnern unter 65 sind maximal 400 Euro im Monat als Zubrot erlaubt. Jeder Euro drüber wirkt sich "rentenschädlich" aus. Außerdem besteht dann wieder Versicherungspflicht. In die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung müßten Beiträge abgeführt werden. Wer regelmäßig über dem Limit verdient, sollte sich von einem Rentenberater berechnen lassen, ob das Einhalten der Höchstgrenze unterm Strich nicht doch günstiger käme.

Auch Frührentner, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf aufgeben mußten und deswegen eine so genannte Erwerbsminderungsrente bekommen, dürfen in einem bestimmten Rahmen Geld dazuverdienen. Aber aufgepaßt: Werden die individuellen Limits überschritten, kann die Rente gleich bis auf ein Viertel des Vollbetrags gekürzt werden. Schlimmstenfalls wird sie komplett gestrichen. Denn dann bewiese der Rentner, daß er doch noch arbeiten kann.

Die Regelungen sind in diesem Bereich recht komplex. Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommt, kann beispielsweise in der Regel nur noch weniger als sechs, aber mindestens drei Stunden täglich arbeiten. Betroffene sollten sich von ihrem Rentenversicherer auf den Cent genau ausrechnen lassen, wie viel sie in diesem persönlichen Einzelfall dazuverdienen dürfen, rät Morch. Bei Rentnern mit voller Erwerbsminderung wird angenommen, daß sie nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Auch in solchen Fällen ist professioneller Rat sehr wichtig, um keine Einbußen zu erleiden. Unter der kostenlosen Hotline 0800-1000 4800 bietet die Deutsche Rentenversicherung telefonischen Rat.

Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung sind außerdem weitere Informationen sowie die Adressen der bundesweit ehrenamtlich tätigen Versichertenberater zu bekommen.

Quelle: Welt online

Neu: Höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner
Rentner können ab 2008 mehr zu ihrer Rente hinzuverdienen. Ein entsprechendes Gesetz ist am 11.4.2008 verkündet worden. Die Neuregelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft.

Von der Gesetzesänderung betroffen sind Erwerbsminderungsrentner und Altersrentner vor dem 65. Geburtstag. Sie können nach der Gesetzesänderung bis zu 400 Euro zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne Abstriche bei ihrer Rente hinnehmen zu müssen. Bisher lag diese Grenze bei 355 Euro.

Viele Rentner waren in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass sie neben ihrer Rente einen 400-Euro-Job ausüben können, ohne die Hinzuverdienstgrenze zu überschreiten. Die Rentner hatten in diesen Fällen aber nur Anspruch auf eine Teilrente. Die Vereinheitlichung mit der Geringfügigkeitsgrenze durch Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf 400 Euro vermeidet Rentenkürzungen und bedeutet eine nicht unerhebliche Verwaltungsvereinfachung für die Rentenversicherungsträger. Aufwendige Prüfungen und Rückforderungen entfallen damit. Mit der Gesetzesänderung wird einem Anliegen der Deutschen Rentenversicherung entsprochen.

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